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1. Eigene Werkzeuge und Berechnungsmodelle

Trailbase entwickelt eigene Funktionen für Renn-, Strecken-, Saison- und Trainingsplanung. Dabei kommen auch Bibliotheken, Kartendaten und externe Dienste zum Einsatz. Eigene Produktentwicklung bedeutet nicht, dass jede technische Komponente von Trailbase stammt.

Die regelbasierte Planprüfung kontrolliert fehlende Angaben und Modellannahmen. Pacing-, Höhen-, Terrain- und Zeitberechnungen sind nicht allein deshalb generative KI, weil sie algorithmisch arbeiten. Ihre Ergebnisse bleiben Schätzungen und ersetzen weder ein Sicherheitsurteil noch eine individuelle Leistungsdiagnostik.

2. Optionale Planprüfung mit OpenAI

Zusätzlich zur Regelprüfung enthält Trailbase eine optionale serverseitige Anbindung an die OpenAI Responses API. Dieser geprüfte Pfad wird nur bei eingerichteter Verbindung und der ausdrücklich gewählten KI-Prüfung aufgerufen. Die KI ergänzt Hinweise zu Vollständigkeit und Konsistenz; sie verändert den Plan nicht automatisch.

Übertragen werden ausgewählte Planungskennzahlen: unter anderem Streckenlänge, Zahl fehlender Höhenwerte, Zielmethode, Zielzeit bzw. Tempo sowie Informationen über vorhandene Datums-, Startzeit-, Zeitzonen-, Cutoff- und Umwelteinstellungen. In diesem Pfad werden keine Namen, Freitextnotizen oder GPX-Koordinaten in die Anfrage aufgenommen. Das ist Datenminimierung und keine Garantie vollständiger Anonymität.

Die Anfrage setzt store:false. Daraus folgt keine Zusage einer vollständigen Löschfreiheit von Protokollen, keiner Speicherung oder eines bestimmten Verarbeitungsorts beim Anbieter. Vertragspartei, Rechtsgrundlage, Speicherfristen, mögliche Drittlandübermittlungen und Kontoeinstellungen müssen für die tatsächlich genutzte Anbindung in der Datenschutzerklärung konkretisiert werden.

KI-Ausgaben können falsch, unvollständig oder missverständlich sein. Prüfe sie anhand des gespeicherten Plans und der Originalquellen. Angezeigte KI-Ergänzungen sind als solche gekennzeichnet; bei nicht verfügbarer KI bleibt die Regelprüfung nutzbar.

3. KI-generierte Bilder und redaktionelle Inhalte

Trailbase verwendet KI-generierte redaktionelle Bildmotive. Der Bildkatalog kennzeichnet entsprechende Motive als generiert und nicht als Veranstaltungsfoto. Solche Motive illustrieren Situationen; sie belegen keine reale Teilnahme, Person, Veranstaltung, Strecke, Partnerschaft oder Produkterfahrung.

Einzelne echte Fotos, Betreiber-Uploads, Veranstalterlogos und synthetische Motive dürfen nicht pauschal gleich bezeichnet werden. Maßgeblich sind Herkunft und Bearbeitung des konkreten Inhalts. Für die endgültige Veröffentlichung sind erforderliche Kennzeichnungen unmittelbar beim Inhalt vorzusehen; diese Übersichtsseite ersetzt sie nicht.

KI-Unterstützung bei Text, Übersetzung oder Entwicklung ersetzt keine redaktionelle, fachliche und rechtliche Prüfung. Die Verantwortung für veröffentlichte Aussagen verbleibt beim jeweiligen Anbieter. Generierte Texte dürfen nicht als geprüfte Fakten, echte Erfahrungsberichte oder unabhängige Bewertungen ausgegeben werden.

4. Technische Komponenten und externe Daten

Der geprüfte Quellstand verwendet unter anderem React für die Oberfläche, Node.js auf dem Server, Vite für den Build und das MapTiler SDK für Karten. Weitere vorgesehene Anbindungen umfassen OpenStreetMap-Daten, Routing, Google-Anmeldung, Resend-E-Mail, Strava und Garmin. Die im Quellcode vorhandene Integration belegt nicht, dass der Dienst auf jeder Instanz aktiv ist.

Lizenzen, Quellenvermerke und Kartennachweise der jeweiligen Komponenten und Datenquellen gelten zusätzlich. Open Source bedeutet nicht frei von Bedingungen. Nutzungs-, Hosting-, API-, Datenbank- und Weitergaberechte müssen je nach Komponente und konkreter Nutzung geprüft werden. Eine technische Einbindung begründet keine Partnerschaft oder Empfehlung des Anbieters.

5. Rechte, Kennzeichnung und Meldungen

Bei Fotos, Logos, Trainingsinhalten, GPX-Dateien, Karten und KI-Medien sind Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- und gegebenenfalls Datenbankrechte zu beachten. Auch ein KI-generierter Inhalt ist nicht automatisch frei von Rechten Dritter. Vorhandene Herkunfts- oder Echtheitsnachweise sollten bei Bearbeitung und Export erhalten bleiben.

Kennzeichnungspflichten nach Art. 50 der EU-KI-Verordnung sind anhand der jeweiligen Funktion, Anbieter- bzw. Betreiberrolle und Inhaltsart zu prüfen. Nicht jedes algorithmische Ergebnis ist KI und nicht jedes künstliche Bild ist ein Deepfake. Wo eine Offenlegung erforderlich ist, muss sie rechtzeitig, klar und wahrnehmbar erfolgen.

Melde unklare Herkunft, irreführende KI-Darstellungen oder Rechteverletzungen über den Kontakt im Impressum, möglichst mit konkreter Fundstelle. Diese Übersicht beschreibt geprüfte technische Pfade; sie ist keine Zertifizierung der gesamten Plattform.